Aufhebung der Lockerungen
Neue Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz
Aufgrund des ab 24. April bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetzes hebt die Stadt Chemnitz ihre Allgemeinverfügung vom 31. März 2021 zum 24. April 2021 auf.
Da in Chemnitz die Sieben-Tages-Inzidenz bereits seit mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt, müssen die bislang geltenden Lockerungen wieder zurückgenommen werden.
Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz vom 23. April 2021
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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz