01.06.2021
Pressemitteilung 324

Regelbetrieb in Kitas und Horten


Ab morgen gehen die Kindertagesstätten und Horte der Stadt Chemnitz wieder in den Regelbetrieb.

Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten hierbei folgenden Regelungen:

Die bestehenden Hygienemaßnahmen sind weiter umzusetzen. Hortkinder dürfen wieder ihren ursprünglichen Hort besuchen.

Das Jugendamt der Stadt Chemnitz empfiehlt, auf die Arbeit nach offenen Konzepten weiterhin zu verzichten, um eine breite Durchmischung der Kinder in den Einrichtungen zu verhindern und die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Begleitende Personen zum Bringen und Abholen der Kinder erhalten auch ohne Nachweis eines negativen Tests Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen (einschl. Gebäude).

Für den längeren Aufenthalt in den Einrichtungen besteht weiterhin Testpflicht für pädagogische Fachkräfte, Mitarbeiter:innen und Eltern. Geimpfte oder genesene Personen sind getesteten Personen gleichgestellt und dürfen die Einrichtungen betreten. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen müssen einen negativen Testnachweis von einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle vorlegen. Die pädagogischen Fachkräfte bzw. Mitarbeiter:innen der Einrichtung müssen sich zweimal wöchentlich vor Ort von geschultem Personal bzw. unter Aufsicht testen lassen. Die Kontrolle der Nachweise obliegt der Einrichtung.

Erzieher:innen, die vollständig geimpft bzw. genesen (bis max. sechs Monate nach der ersten positiven Testung) sind, müssen nicht getestet werden und auch bei einem positiv auftretenden Fall in der Einrichtung nicht in Quarantäne.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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