Mögliche Lockerungen ab Donnerstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Chemnitz seit 13 Tagen stabil unter dem Schwellenwert von 35. Sollte die Inzidenz auch morgen unter diesem Wert liegen, ist die vorgeschriebene 14-Tages-Frist erreicht. Dann treten ab Donnerstag, dem 10. Juni 2021, folgende Lockerungen in Kraft:
Die Testpflicht entfällt in den Bereichen
- Sport (außer für Sportveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter unterschritten wird)
- Einkaufen und Geschäfte
- Köpernahe Dienstleistungen
- Gastronomie
- Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich (außer wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter unterschritten wird)
- Gästeführungen
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen
- Beherbergung
Laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates bleibt die Testpflicht in Schulen weiterhin bestehen. Die Verordnung gilt bis einschließlich 13. Juni 2021. Danach gilt eine neue Verordnung.
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz