Öffnung der Hallenbäder ab Montag 14. Juni 2021
Vereins- und Schulschwimmen in allen Chemnitzer Schwimmhallen wieder möglich –
öffentlicher Schwimmbetrieb im Stadtbad Chemnitz zu Sommeröffnungszeiten
Ab Montag, dem 14. Juni, dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen. Für den Vereinsbetrieb sowie zur Absicherung des Schulschwimmens haben alle Chemnitzer Hallenbäder, d.h. die Schwimmhalle Gablenz, die Schwimmhalle Am Südring, die Schwimmhalle im Sportforum sowie das Chemnitzer Stadtbad vom 14. Juni bis 25. Juli geöffnet.
Öffentlicher Schwimmbetrieb ist im Stadtbad Chemnitz während der kompletten Freibadsaison mit Sommeröffnungszeit möglich.
Chemnitzer Stadtbad – 50-Meter-Halle
Sommeröffnungszeit – vom 14. Juni bis 5. September 2021
Montag | 14.30 – 20.00 Uhr |
Mittwoch | 06.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 14.30 – 20.00 Uhr |
Sonntag | 09.00 – 15.00 Uhr |
Letzter Einlass: 1 Stunde vor Schließung |
Besondere Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung zur Nutzung des Stadtbades:
- Es dürfen maximal 120 Besucher:innen gleichzeitig in der 50-Meter-Schwimmhalle sein
- Kontakterfassung erforderlich
- per Corona-Warn-App (Empfehlung gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung)
- schriftlich über Formular (vor Ort auszufüllen bzw. online abrufbar)
Im Objekt sind QR-Codes zur Anmeldung über die Corona-Warn-App vorhanden.
Die Anmeldung per Smartphone zur Zutrittskontrolle und zur digitalen Datenerfassung wird empfohlen, auch um Warteschlangen zu vermeiden.
Die Sauna im Stadtbad hat bis zum 12. September 2021 geschlossen.
Die Teilnehmer:innen von Kursen, die bislang pausieren mussten, werden über die Fortsetzungsmöglichkeiten von den Kursleiter:innen gesondert Informiert.
Trotz der umfangreichen Regularien und Nutzerbestimmungen freuen sich die Chemnitzer Bäder auf zahlreiche Badbesucher:innen. Zu beachten ist, dass es aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen zu temporären Wartezeiten im Kassenbereich kommen kann, hierfür wird vorab um Verständnis gebeten.
Auch für das Vereins- und Schulschwimmen sind die jeweiligen Hygienevorschriften des Betreibers sowie die vereinseigenen Hygienekonzepte zu beachten und einzuhalten.