Stadtrat beschließt Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Chemnitz für den Zeitraum 2021 bis 2025
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für die Jahre 2021 bis 2025 beschlossen.
Die Stadt Chemnitz ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gesetzlich verpflichtet, ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept über die Vermeidung, Verwertung, insbesondere zur Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Beseitigung der in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden und nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu überlassenden Abfälle zu erstellen und es spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Um zu gewährleisten, dass die kommunale Abfallentsorgung kontinuierlich fortgeführt und weiterentwickelt wird, wird das Abfallwirtschaftskonzept nun für die Jahre 2021 bis 2025 fortgeschrieben.
Die Stadt Chemnitz ist Mitglied des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz (AWVC). Dem AWVC obliegt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz die Verwertung und Beseitigung der ihm überlassenen Abfällen. Das Einsammeln und Befördern der überlassenen Abfälle bis zu der RABA/Umschlagstation des AWVC ist Aufgabe der Verbandsmitglieder.
Die Stadt hat ihrem Eigenbetrieb, dem Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR), die Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt übertragen. Umfang, Art und Weise der Abfallentsorgung sowie die entsprechenden Gebühren sind in der Satzung der Stadt Chemnitz über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung) sowie in der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) geregelt.