Baumfällungen im Straßenraum
Ab Anfang August müssen im Straßenraum bzw. im Verkehrsgrün Bäume gefällt werden.
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde von einem externen, unabhängigen Baumgutachter festgestellt, dass an den im Folgenden aufgelisteten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht:
- Birke (BNr. 900), Am alten Weinberg
- zwei Eschen (BNr. 4400, 9500), Rottluffer Straße
- Linde (BNr. 900), Ammonstraße
- Ahorn (BNr. 300), Hechlerstraße
- Roteiche (BNr. 4300), Mittweidaer Straße
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen. Diese sind im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach § 39 BNatSchG oder § 25 SächsNatSchG dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum des mit der Baumfällung beauftragten Unternehmens.
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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz