Datenerhebung für den neuen Mietspiegel der Stadt Chemnitz beginnt
Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Zur Klärung dieser Frage erstellt die Stadt Chemnitz aller vier Jahre einen qualifizierten Mietspiegel.
Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um alle Bürger:innen, also Mieter und Vermieter, über das lokale Mietpreisgefüge zu informieren. Der Mietspiegel macht öffentlich, welche Mieten durchschnittlich für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt werden (ortsübliche Vergleichsmieten). Die Transparenz der ortsüblichen Mietniveaus fördert den sozialen Frieden und hilft, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Mithilfe der Bürger:innen benötigt
Der Mietspiegel kann nur erstellt werden, wenn möglichst viele Bürger:innen bereit sind, Angaben über ihr Mietverhältnis zur Verfügung zu stellen. Um die erforderlichen Daten zu erheben, erhalten ausgewählte Miethaushalte in den nächsten Tagen postalisch einen Fragebogen. Der Kreis der Befragten wurde über eine zufällige Auswahl von Haushalten aus dem Einwohnermelderegister gewonnen. Anhand weniger Fragen wird zunächst geprüft, ob die Wohnung für die Mietspiegelerstellung und die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie relevant ist. Wenn ja, werden weitere Auskünfte über die Wohnungsgröße, Miete und Nebenkosten, Ausstattung und Wohnlage erbeten.
Die Erteilung der Auskünfte ist freiwillig. Aber jede fehlende Auskunft verringert die Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Um ein vollständiges und richtiges Abbild des Mietpreisgefüges zu erhalten, ist die Stadt Chemnitz auf die Mitwirkung ihrer Bürger angewiesen und bittet die angeschriebenen Haushalte um ihre Teilnahme an dieser Befragung.
Die Mietspiegelerhebung unterliegt selbstverständlich strengen Datenschutzvorschriften. Der Schutz persönlicher Daten wird gewährleistet. Name und Anschrift der befragten Personen werden nicht auf dem Fragebogen vermerkt und können auch im Nachhinein nicht mit den Befragungsergebnissen in Verbindung gebracht werden. Ein Rückschluss auf die befragten Personen ist damit bei der Auswertung ausgeschlossen.
Bei Fragen können sich die kontaktierten Haushalte unter der Behördenrufnummer 115 oder per E-Mail d115@stadt-chemnitz.de melden.