Information des Baubürgermeisters zum möglichen Umbau eines Büro- und Wohngebäudes in Reichenbrand
Baubürgermeister Michael Stötzer hatte gestern Abend die unmittelbar zum Bauvorhaben angrenzenden Nachbarn zu einem Gespräch eingeladen, die von dem möglichen Umbau eines Bürogebäudes in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende und Flüchtende unmittelbar berührt sind.
Die Erteilung der Baugenehmigung und die formale Information der Nachbarn hatte Unruhe ausgelöst, der der Bürgermeister gestern begegnet ist. Hierbei wurde zum Stand des Baugenehmigungsverfahrens, über die rechtlichen Rahmenbedingungen und des Widerspruchsrechts der unmittelbar betroffenen Nachbarn informiert.
Die Verwaltung muss dem Eigentümer und jedem anderen auch, in einem regulären Baugenehmigungsverfahren die Erlaubnis erteilen, wenn für seine geplante Nutzungsabsicht alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die Prüfungsgegenstand im Antragsverfahren sind, eingehalten werden. Aufgrund der momentanen Rechtslage wäre Wohnen, altersgerechtes / betreutes Wohnen, straßenbegleitende Einfamilienhäuser, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende oder z.B. auch für Studenten bzw. Auszubildende zulässig.
Gegenwärtig gab es vom Eigentümer einen konkreten Antrag auf Baugenehmigung für eine Wohnnutzung, die bereits erteilt wurde. Zusätzlich gibt es einen genehmigten Antrag für ein Wohnheim zur Unterbringung von Asylsuchenden bzw. für Studenten und Auszubildenden, der aber noch nicht bestandskräftig ist. Gegen diese Genehmigung wurde Nachbarwiderspruch eingelegt. Hierzu können weiterhin die betroffenen Anwohner ihr Widerspruchsrecht nutzen.
Ob und wann der Eigentümer die eine oder andere Nutzungsabsicht umsetzt, ist bisher nicht bekannt.
Gleichzeitig stellte die Stadt nochmals klar, dass sie keinen Bedarf für eine Nutzung als Asylunterkunft hat und eher auf dezentrale Unterbringung von Geflüchteten setzt. In den nächsten Wochen sind weitere Gespräche mit direkt Betroffenen geplant. Diese werden im Technischen Rathaus stattfinden.