Bundestagswahl am 26. September 2021
Hinweise zur Teilnahme von Personen ohne festen Wohnsitz
Der Gesetzgeber sieht mit den entsprechenden Regelungen der Bundeswahlordnung die Möglichkeit vor, dass Personen, die in der Stadt Chemnitz zwar nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber sonst gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, das Recht besitzen, auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl am 26. September 2021 aufgenommen zu werden.
Der Stichtag für das Stellen dieses Antrages ist der 5. September 2021. Bis zu diesem Tag dürfen Anträge durch die Stadt Chemnitz entgegengenommen werden. Die betroffenen Personen erhalten dann bei Vorliegen der übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen aufgrund dieses Antrages einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen und können somit per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Interessenten, die einen derartigen Antrag stellen möchten, müssen bitte mit der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz in Verbindung treten. Neben einer Reihe von persönlichen Angaben muss im Antrag auch angegeben werden, wohin die Briefwahlunterlagen gegeben werden sollen.
Der Antrag muss bis spätestens zum 5. September 2021 bei der Wahlbehörde der Stadt Chemnitz (Postadresse: Stadt Chemnitz, Briefwahlstelle, 09106 Chemnitz) gestellt werden. Persönlich kann er auch bis zum obigen Stichtag in der Briefwahlstelle (Rathaus, Markt 1) abgegeben werden. Rückfragen sind unter Tel. 0371 488 7483 oder unter briefwahl@stadt-chemnitz.de möglich.
Briefwahlunterlagen werden ab dem 6. September 2021 bis zum 24. September 2021 in der Briefwahlstelle im Rathaus, Markt 1, ausgegeben. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis 26. September 2021, 18:00 Uhr, wieder in der Briefwahlstelle vorliegen.