„Fahrradleichen“ am Hauptbahnhof Chemnitz werden entfernt
Betreffende Fahrräder werden in Kürze markiert
![Abgestellte Fahrräder auf dem Bahnhofsvorplatz Abgestellte Fahrräder auf dem Bahnhofsvorplatz](/cimg/img.php?src=/chemnitz/media/aktuell/aktuelle-themen/ferien/pd0501_fahrradleichen_bild2.jpg&w=20)
Foto: Stadt Chemnitz, Tiefbauamt
Am Dienstag, dem 21. September, ab 10 Uhr wird die Stadt Chemnitz in Zusammenarbeit mit der Polizei sämtliche „Fahrradleichen“ aus den Radabstellanlagen auf dem Bahnhofsvorplatz entfernen und unmittelbar fachgerecht entsorgen, um die Abstellmöglichkeiten für Radfahrer:innen wiederherzustellen.
Die Bestimmung der aufgefundenen Fahrräder als „Fahrradleiche“ treffen und dokumentieren Mitarbeiter:innen der Stadt Chemnitz in den kommenden Tagen vor Ort. Als „Fahrradleiche“ bestimmte Fahrräder werden erkennbar markiert. Die Polizei gleicht die „Fahrradleichen“ zudem mit der Liste zur Fahndung ausgeschriebener Fahrräder ab.
Besitzer:innen von dort dauerhaft abgestellten Fahrrädern werden gebeten, ihr Eigentum bis spätestens 20. September zu entfernen. Anderenfalls geht die Stadt Chemnitz davon aus, dass der Besitz der „Fahrradleichen“ abschließend aufgegeben wurde. Eine Rückforderung festgestellter und entfernter „Fahrradleichen“ nach dem 20. September ist nicht mehr möglich, da diese unverzüglich entsorgt werden.
Auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes betreibt die Stadt Chemnitz zwei Radabstellanlagen mit insgesamt rund 100 Stellplätzen. Bei mehrfach durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen wurden zahlreiche Fahrräder festgestellt, die offensichtlich über einen längeren Zeitraum nicht mehr genutzt wurden. Bei einzelnen Fahrrädern ist die Fahrfähigkeit aufgrund fehlender Bauteile nicht mehr gegeben. Diese sogenannten „Fahrradleichen“ blockieren die Radabstellanlagen dauerhaft und verringern so die Abstellmöglichkeiten für Radfahrer:innen am Hauptbahnhof.
Als „Fahrradleichen“ werden Fahrräder mit defekten bzw. fehlenden Rädern (eines oder beide), defekten bzw. fehlenden Bremsen bzw. Teilen der Bremsanlage, fehlendem Sattel (in Kombination mit den anderen benannten Merkmalen) und/oder nicht mehr funktionsfähiger bzw. fehlender Tretkurbel bzw. Kette betrachtet.