Ehrenamtliche Patientenfürsprecher:innen gesucht
Die Stadt Chemnitz sucht ab dem 1. April 2022 zwei ehrenamtliche Patientenfürsprecher:innen entsprechend dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (§ 4) für folgende psychiatrische Einrichtungen der Stadt:
- Psychiatrische Klinik der Klinikum Chemnitz gGmbH
- Sozialtherapeutische Wohnstätte Altendorf, Am Heim 15
- Sozialtherapeutische Wohnstätte, Am Karbel 61
- Sozialtherapeutische Wohnstätte der VIP Chemnitz e.V., Zschopauer Straße 322
Die Patientenfürsprecher:innen sollen Wünsche und Beschwerden der Patient:innen prüfen, zwischen Patient:innen und Mitarbeiter:innen der Einrichtungen vermitteln, die betreffenden Einrichtungen der Stadt regelmäßig besuchen, um eventuelle Mängel bei der Betreuung festzustellen und sie entsprechend zu kontrollieren. Bewerber:innen sollten sich für die Belange psychisch kranker Menschen interessieren und über Erfahrungen bei der Betreuung dieses Personenkreises verfügen.
Die Patientenfürsprecher:innen werden für maximal fünf Jahre bestellt. Sie erhalten eine finanzielle Entschädigung entsprechend der Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger (§ 4) vom 01.08.1994.
Interessent:innen richten ihre Bewerbungen an: Stadt Chemnitz, Dezernat 1, 09106 Chemnitz
Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2021.
Rückfragen von Interessent:innen sind unter 0371 488 5373 möglich.
Erläuterung
An Patientenfürsprecher:innen können sich Kranke wenden, die sich kurzfristig (in der Psychiatrischen Klinik) oder längerfristig (in den sozialtherapeutischen Wohnstätten) in stationären Einrichtungen aufhalten. Ihre Beschwerden sollen Unterstützung finden, weil die Möglichkeit der Selbstvertretung oft krankheitsbedingt eingeschränkt ist.
Das kontrollierende, stützende und schützende Amt der Patientenfürsprecher:innen stellt eine Art vertrauensbildende Maßnahme dar. Es soll sowohl von den Patient:innen als auch von beruflich in der Psychiatrie Tätigen (Ärzt:innen, Krankenschwestern und Pflegern, Psycholog:innen, Ergotherapeut:innen u. a.) angenommen werden. Ein derart demokratisches Verständnis psychiatrischer Praxis fällt der Gesellschaft nicht in den Schoß. Dazu bedarf es des persönlichen Engagements von Menschen, die ein demokratisches Funktionieren der Gemeinde wollen.
Patientenfürsprecher:innen stehen dabei in Chemnitz nicht allein. Sie erhalten Unterstützung durch die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft, in der alle psychiatrischen Einrichtungen der Stadt Chemnitz vertreten sind.
Das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) beschreibt die Grundlagen der psychiatrischen Versorgung, der Hilfen für psychisch Kranke und die Voraussetzungen für die Anwendung von Zwang, wenn dieser die einzige Möglichkeit bleibt, Gefahren vom Kranken oder dritten Personen abzuwenden. Stets handelt es sich dabei um heikle Situationen, denn es wird die in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte Unverletzlichkeit der Freiheit der Person eingeschränkt. Der Gesetzgeber hat deshalb Sicherungen vorgesehen, die diese Einschränkungen vor Missbrauch schützen sollen. Dazu gehören auch die von den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und Landkreise zu berufenden Patientenfürsprecher:innen.