05.11.2021
Pressemitteilung 730

Stadt reagiert auf gestiegene Seuchengefahr


Nach Ausdehnung des Frühwarnsystems zur Afrikanischen Schweinepest wurden Chemnitzer Jäger über neue Regelungen informiert

Die Stadt Chemnitz reagiert auf die gestiegene Seuchengefahr bezüglich der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Nachdem das bestehende ASP-Frühwarnsystem mit Änderungsverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 2. November auf ganz Sachsen ausgedehnt wurde, haben sich die Untere Jagdbehörde und das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz beraten. Zudem wurden die Chemnitzer Jäger über die neuen Regelungen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten informiert. Eine Veranstaltung der beiden Behörden und Vertretern der Chemnitzer Jägerschaft dazu ist für Dezember geplant.

Nach dem positiven Fund von mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweinen Mitte Oktober im Landkreis Meißen, mehr als 60 Kilometer von den bisherigen positiven Funden im Landkreis Görlitz entfernt, traten mit der Änderung der Allgemeinverfügung neue Regelungen für alle Jagdausübungsberechtigte in Sachsen und damit auch in der Stadt Chemnitz in Kraft.

Neu ist, dass in den bisher ASP-freien Gebieten des Freistaates die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet sind, jedes von ihnen erlegte Wildschwein unverzüglich auf das Virus der ASP untersuchen zu lassen. Das gewonnene Wildbret darf erst nach Vorlage eines negativen Untersuchungsbefundes weiterverbreitet werden.

Darüber hinaus gilt wie bisher weiter, dass verendet aufgefundene Wildschweine (Fall- und Unfallwild) unverzüglich dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzuzeigen sind. Die Entnahme einer Probe und die Bergung des Tierkörpers werden dann individuell abgestimmt. Die Jagdausübungsberechtigten erhalten für die ordnungsgemäße Durchführung der Vorgaben eine Aufwandsentschädigung.

Ausführliche Informationen zum aktuellen Geschehen in Sachsen sind zu finden unter: https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html.

Die konsolidierte Fassung der genannten Allgemeinverfügung ist zu finden unter: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18231&art_param=810.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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