Keine Elternbeiträge während des Lockdowns für Kita und Hort
Nach Öffnung der Einrichtungen werden Elternbeiträge anteilig erhoben
Seit dem 14. Dezember 2020 entfällt die Zahlungspflicht zur Leistung der Elternbeiträge, wenn Kinder nicht in einer Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege oder einem Hort betreut wurden.
Voraussichtlich ab Montag, 15. Februar 2021, öffnen Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb.
Somit werden Elternbeiträge anteilig für den Monat Februar 2021 wieder von allen Eltern erhoben. Bei Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung des hälftigen Elternbeitrages bis März 2021. Überweisungen für den Monat Februar 2021 müssen ebenfalls anteilig (halber Elternbeitrag) vorgenommen werden. Anpassungen der Daueraufträge bei der entsprechenden Bank müssen eigenverantwortlich erfolgen.
Hinweis zur Zahlung von Elternbeiträgen bei in Anspruch genommener Notbetreuung
Für Kinder in der Notbetreuung ist der volle Elternbeitrag zu leisten. Die Beiträge für die Notbetreuung im Januar und Februar 2021 werden bis spätestens 15. April 2021 per Lastschriftverfahren abgebucht. Beitragspflichtige ohne Lastschrifteinzugsermächtigung müssen die genannten Beiträge zu den gewohnten Fälligkeiten für diese Monate leisten.
Die Arbeitgeberbestätigungen für die Monate Januar und Februar 2021 erhalten Sie demzufolge ebenfalls erst ab Mitte April 2021.