Nach Entscheidung des Freistaates: Weihnachtsmarkt kann nicht stattfinden
Der Freistaat hat am heutigen Abend die Eckpunkte der neuen Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Danach ist die Durchführung der Weihnachtsmärkte in Sachsen in diesem Jahr untersagt. Deshalb kann der Chemnitzer Weihnachtsmarkt nicht stattfinden.
Die Stadt Chemnitz hatte bis zuletzt den Weihnachtsmarkt auch unter Corona-Bedingungen vorbereitet, u. a. durch weniger Stände oder durch die Einrichtung von Flanier- und Verweilbereichen.
In den kommenden Tagen wird der Abbau der Weihnachtsmarktstände koordiniert. Danach ist angedacht, dass der Wochenmarkt wieder auf die Marktflächen rund um das Rathaus zieht.
Weitere Informationen dazu sind nach Veröffentlichung der Corona-Schutz-Verordnung möglich.
Die bereits entrichteten Weihnachtsmarktgebühren werden an die Händler zurückgezahlt. Im Hinblick auf die vom Bund in Aussicht gestellten Überbrückungshilfen wird die Stadt ihre Unterstützung bei der Antragsstellung anbieten.