16.03.2022
Pressemitteilung 157

Stadtrat beschließt Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung


Die Wirtschaftsförderung der Stadt Chemnitz soll neu aufgestellt werden. Damit verbundene zentrale Aufgaben sollen von der Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft CWE in die Stadtverwaltung in einen Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters überführt werden. Dazu hat der Stadtrat heute einen Grundsatzbeschluss gefasst. Den Prozess wird eine Arbeitsgruppe begleiten, die aus Mitgliedern des Stadtrates, des Wirtschaftsbeirates sowie des Aufsichtsrates der CWE und Vertretern der CWE besteht.

Eine starke und effizient aufgestellte Wirtschaftsförderung ist Basis, um Chemnitz als Industrie- und Technologiestadt weiterzuentwickeln. Die Stadt Chemnitz verzahnt die Wirtschaftsförderung direkt mit der Verwaltung, um Prozesse noch schneller und transparenter zu gestalten. Eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung soll so eine aktive Ansiedlungspolitik direkt aus dem Rathaus betreiben.

Der neue Geschäftsbereich Wirtschaft soll aus der bisherigen Stabsstelle Wirtschaft und Digitalisierung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CWE zusammengeführt werden. Er soll sich um alle Themen der Wirtschaftsförderung, Betreuung der ansässigen Unternehmen, Standort- und Ansiedlungsmanagement, aktive Flächenvermarktung sowie der Fachkräfteentwicklung kümmern.

Die künftige CWE wird sich mit ihren Kompetenzen und Stärken auf die Aufgabenbereiche Tourismusförderung, Destinationsentwicklung und Stadtmarketing fokussieren. Außerdem soll die Durchführung von spezifischen Projektthemen für die Gesamtstadt in ihrer Hand liegen. Die neue Gesellschaft bleibt der zentrale Ansprechpartner für alle Bereiche des Stadtmarketings.

Nach dem heutigen Beschluss wird die neue Struktur vorbereitet. Dies betrifft unter anderem Fragen zum Übergang der betroffenen Beschäftigten und die Anpassung des Gesellschaftszwecks. Die Vorlagen dazu sollen dem Stadtrat noch vor der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Strukturänderung soll voraussichtlich am 1. Juli wirksam werden.

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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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