13.01.2022
Pressemitteilung 16

Öffnungen von Schwimmhallen ab 15. Januar


Aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung öffnen die Schwimmhallen der Stadt Chemnitz ab 15. Januar (Saunaöffnung ab 29. Januar) wie folgt:
 

Stadtbad -  50-Meter-Halle

Montag

14.30 bis 22.00 Uhr

Ausdauerschwimmen

Dienstag

14.30 bis 22.00 Uhr

 

Mittwoch

06.00 bis 09.00 Uhr

Frühschwimmen

09.00 bis 22.00 Uhr

Ausdauerschwimmen auf zwei Bahnen

Donnerstag  

06.00 bis 09.00 Uhr

Frühschwimmen

09.00 bis 12.00 Uhr    

Senioren und Personen mit Behinderung

12.00 bis 22.00 Uhr

Ausdauerschwimmen

Freitag

06.00 bis 09.00 Uhr

Frühschwimmen

09.00 bis 22.00 Uhr

Ausdauerschwimmen auf zwei Bahnen

Samstag

09.00 bis 16.00 Uhr

 

Sonntag

09.00 bis 16.00 Uhr

 

 

 

 

Stadtbad - Sauna (außer Dampfbad)

Öffnung ab dem 29. Januar 2022 geplant

Montag

13.00 bis 22.00 Uhr

gemischt

Dienstag

09.00 bis 22.00 Uhr

Frauensauna

Mittwoch

09.00 bis 22.00 Uhr

gemischt

Donnerstag  

09.00 bis 13.00 Uhr

Herrensauna

13.00 bis 22.00 Uhr

gemischt

Freitag

09.00 bis 22.00 Uhr

gemischt

Samstag

09.00 bis 16.00 Uhr

gemischt

Sonntag

09.00 bis 16.00 Uhr

gemischt

 

 

 

Schwimmhalle Gablenz

Montag

08.00 bis 14.00 Uhr

 

Dienstag

06.00 bis 07.00 Uhr

Frühschwimmen

07.00 bis 22.00 Uhr

 

Donnerstag

16.30 bis 22.00 Uhr

 

Samstag

10.00 bis 17.00 Uhr

 

Sonntag

10.00 bis 17.00 Uhr

 

 

 

 

Schwimmhalle „Am Südring“

Montag

08.00 bis 11.00 Uhr

Senioren und Personen mit Behinderung

11.00 bis 22.00 Uhr

 

Donnerstag

19.00 bis 22.00 Uhr

Ausdauerschwimmen

Samstag

10.00 bis 17.00 Uhr

 

Sonntag

10.00 bis 17.00 Uhr

 

 

Beginn der Aqua-Fitnesskurse ab dem 24. Januar 2022

Die Teilnehmenden werden im Zeitraum vom 17. bis 21. Januar 2022 zum Start des jeweiligen Kurses telefonisch informiert

 

Kontakterfassung

  • Corona Warn App (Empfehlung gemäß Sächsischer Corona-Notfall-Verordnung)
  • schriftlich über Formular

 

Zutrittsberechtigung mit 2G+ (Vorlage Nachweis mit Lichtbildausweis, Schülerausweis)

  • vollständig geimpfte Personen mit negativem Test 1)
  • genesene Personen mit negativem Test 1)
  • Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung erhalten (Vorlage ärztliche Bescheinigung), mit negativem Test 1)

 

Zutrittsberechtigung ohne zusätzlichen Test bei 2G+

  • Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen, die der Testpflicht der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen
  • vollständig geimpfte Personen mit Auffrischungsimpfung
  • vollständig geimpfte Personen mit Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig geimpfte Personen mit letzter Impfung, die min. 14 Tage und max. 3 Monate zurückliegt

 

1) Schnelltest nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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