Neufassung der Abfallgebührensatzung beschlossen
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Neufassung der Abfallgebührensatzung der Stadt Chemnitz rückwirkend zum 1. Januar 2022 beschlossen. Die neue Satzung gilt bis Ende 2023.
Nach zwölf Jahren Stabilität für die Haushaltsgrund- und Regelentleerungsgebühr müssen jetzt die Gebühren angepasst werden. Die Gebührenausgleichrückstellung, die die Mehreinnahmen gegenüber der Kalkulation erfasst, wurde in den letzten Jahren aufgebraucht.
So steigt die Grundgebühr pro Haushalt von 32,16 auf 37,20 Euro im Jahr. Das entspricht einer monatlichen Grundgebühr pro Haushalt von 3,10 Euro. Darin enthalten sind auch die Nutzung der fünf Chemnitzer Wertstoffhöfe und die einmal jährlich kostenfreie Sperrabfallentsorgung.
Die Regelentleerungsgebühr für Rest- und Bioabfall wurde ebenfalls angepasst. Die Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der aufgestellten Abfallbehälter pro Grundstück, dem Abfallbehältertyp (zugelassene Abfallbehältergrößen) und dem jeweils beauftragten Leerungsturnus.
Die Kosten, die sich am tatsächlichen Abfallaufkommen orientieren (Massegebühr), steigen im Bereich Restabfall von 16,2 Cent pro Kilogramm auf 18 Cent pro Kilogramm. Die Verwertungskosten für Bioabfall steigen von 4,4 Cent auf 6,2 Cent pro Kilogramm.
Die Gebühr für den 60-Liter-Grüngut-Sack zur Erfassung von Mehrmengen an Grünabfällen (wie Hecken- und Strauchschnitt, Grasschnitt, Laub, Unkräuter) als ganzjähriges Angebot zur Abgabe auf den kommunalen Wertstoffhöfen (Bringsystem) bleibt stabil.