Richtlinie zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beschlossen
Preisentwicklungen werden berücksichtigt
Der Stadtrat Chemnitz hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Richtlinie über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung den Sozialgesetzbüchern II und XII beschlossen. Demnach werden ab dem 1. Mai 2022 zum Beispiel für einen Ein-Personenhaushalt 302,88 Euro Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Betriebskosten) anerkannt. In der bisherigen Fassung wurden 284,16 Euro als angemessen bewertet.
Das Bundessozialgericht fordert eine regelmäßige Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes, das die Grundlage für diese Richtlinie bildet. Die Daten orientieren sich am qualifizierten Mietspiegel, den die Stadt Chemnitz ebenfalls regelmäßig überprüfen und fortschreiben lässt. Diese Herangehensweise wird von den Sozialgerichten allgemein akzeptiert.
In Bezug auf die Heizungs- und Warmwasserkosten greift aufgrund der zu erwartenden Preissteigerungen ein mehrstufiges Verfahren.
In finanzieller Hinsicht erwartet die Verwaltung mit dieser Fortschreibung der Richtlinie im Jahr 2022 Mehraufwendungen in Höhe von maximal 3,2 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der geplanten Aufwendungen für das Jahr 2022 sind die zu erwartenden Mehrkosten vom Planansatz gedeckt.