Beschluss zum Standort Regenüberlaufbecken aufgehoben
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung den Beschluss B-017/2015 „Entscheidung über den Standort zum Regenüberlaufbecken RÜB RU 2“ vom 25. März 2015 aufgehoben.
Da das Regenüberlaufbecken in der Brückenstraße nach dem Generalentwässerungsplan 2018 nicht mehr erforderlich ist, wird es nicht errichtet.
Ursprünglich hatte der Generalentwässerungsplan 2014 für Chemnitz das Regenüberlaufbecken in der Brückenstraße zur Mischwasserentlastung für notwendig erachtet. Eine Überarbeitung des Generalentwässerungsplanes in 2018 zeigte, dass die erforderliche Mischwasserentlastung am effektivsten auf dem Gelände der Zentralen Kläranlage in Heinersdorf zu erreichen ist.
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Pressestelle Stadt Chemnitz