Absage des Jahrmarktes am 7. Februar
Der für Montag, dem 7. Februar, geplante Jahrmarkt rund um das Rathaus kann leider nicht stattfinden. Nach der aktuellen und bis 6. Februar gültigen Fassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung sind Veranstaltungen wie der Jahrmarkt weiterhin untersagt.
Es ist davon auszugehen, dass diese Regelung über den 6. Februar hinaus verlängert wird. Auch wenn es am 7. Februar wieder möglich sein sollte, kann der Jahrmarkt nicht durchgeführt werden. Die eventuelle neue Regelung wäre so kurzfristig nicht umsetzbar.
Im Gegensatz zum Wochenmarkt werden auf dem Jahrmarkt nicht ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs/Lebensmittel gehandelt.
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz