Zensus 2022: Erhebungsunterlagen werden verteilt
Ab sofort erhalten die ausgewählten Adressen Post
Ab sofort werden die Erhebungsunterlagen für den Zensus 2022 an die ausgewählten Adressen versandt. Der Ankündigungsbrief wird von den Erhebungsbeauftragten persönlich ausgetragen und in den Briefkasten eingeworfen. Diese Personen können sich mit einem entsprechenden Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Verbindung mit einem Personaldokument ausweisen.
Mit dem Ankündigungsbrief, der das Faltblatt „Informationen zum Zensus" sowie die Rechtsgrundlagen zur Haushaltbefragung im Zensus 2022 enthält, erfolgt die Terminankündigung für die kurze Befragung.
Für Rückfragen steht die Erhebungsstelle Zensus 2022 unter 0371 488 2950 und 488 2951 zur Verfügung.
Hintergrund:
In der Bundesrepublik Deutschland findet 2022 nach 2011 der zweite registergestützte Zensus statt. Der Zensus ist eine statistische Erhebung, mit der ermittelt wird, wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, in den Bundesländern und in den Städten und Gemeinden leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in der Europäischen Union, Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.
Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist deshalb eine regelmäßige Feststellung der Bevölkerungszahl erforderlich. In der Bundesrepublik Deutschland wird der Zensus 2022 als registergestützte Bevölkerungszählung auf der Grundlage der Einwohnermelderegister durchgeführt, die durch eine Haushaltebefragung ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Der Erhebungsstichtag ist der 15. Mai 2022. Die Haushaltebefragungen werden im Zeitraum Mai bis August 2022 stattfinden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de.