Umgang mit aufgefundenen Jungvögeln
Umweltamt gibt Tipps: grundsätzlich Tiere am Fundort lassen
Im Juni ist die Zeit, in der der Nachwuchs vieler Vogelarten das schützende Nest verlässt. Aber auch außerhalb des Nestes werden die Jungvögel über längere Zeit von den Altvögeln gefüttert und erlangen ganz allmählich die Selbstständigkeit. Der erste Vogelnachwuchs ist bereits unterwegs.
Die ersten Flugversuche sind sehr anstrengend, weshalb sich die Jungvögel zwischen den einzelnen Flugetappen immer wieder erholen müssen und nicht gleich wegfliegen, wenn sich Menschen nähern. Ohne Elterntier in der Nähe erwecken sie häufig den Eindruck, dass sie die Hilfe des Menschen benötigen, um zu überleben.
Scheinbar verwaiste Jungvögel sind jedoch gar nicht so verlassen wie viele denken. Vorschnelle Hilfsaktionen schaden ihnen oft mehr, als sie ihnen nützen.
Meistens sind die Altvögel im Moment der Beobachtung einfach nur auf Nahrungssuche. Die Fütterungsintervalle variieren je nach Art. So sind bei manchen Vogelarten die Pausen zwischen den Fütterungen recht groß. Man sollte deshalb zuerst aus angemessener Entfernung und von den Altvögeln unbemerkt längere Zeit beobachten, ob die Jungen wirklich nicht mehr gefüttert werden. Grundsätzlich sollte man Jungvögel am Fundort belassen.
Oft ist es ausreichend, die Jungvögel aus der Gefahrenzone von Fahrzeugen, Katzen und Fußgängern etwas erhöht in ein nahegelegenes Gebüsch oder in eine Hecke zu setzen. Die Jungvögel dürfen aber nicht allzu weit von der Fundstelle entfernt werden, damit die Altvögel noch die Bettellaute ihres Nachwuchses hören können. Im Gegensatz zu anderen jungen Wildtieren wie Rehe, Hase oder Kaninchen können in solchen Situationen die Vögel unbesorgt in die Hand genommen werden. Der menschliche Geruch ist für die Altvögel bedeutungslos.
Wird bei ununterbrochener Beobachtung von etwa einer Stunde keine Fütterung festgestellt, ist es erlaubt, bei ausreichender Sachkenntnis, Zeit und Unterbringungsmöglichkeit den Jungvogel vorübergehend in Pflege zu nehmen, ohne damit gegen geltende Naturschutzbestimmungen zu verstoßen.
Weitere Informationen finden sich unter: https://sachsen.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/20852.html.