Parkraumkonzept Stadtzentrum – Stufe 2
Neue Parkgebührenordnung wird ab 1. September in Zone C und ab 1. Oktober in Zone D schrittweise eingeführt
Ab dem 1. September greift die 2. Stufe des Parkraumkonzeptes der Stadt Chemnitz. Das Konzept, das 2017 vom Stadtrat beschlossen wurde, wird unter den Gesichtspunkten des Parkraumbedarfes, der rechtlichen Grundlagen, städtebaulichen Entwicklungen sowie verkehrs- und umweltpolitischen Zielvorgaben umgesetzt.
Zurzeit werden die Stellen für die neuen Parkscheinautomaten vorbereitet (Tiefbauarbeiten). Von Anfang August bis Ende September werden die Parkscheinautomaten und Verkehrszeichen nach und nach aufgestellt und in Betrieb genommen.
Die neuen Parkraumbewirtschaftungsgebiete der Zone C werden ab dem 1. September und die der Zone D ab 1. Oktober schrittweise in Betrieb genommen. Gleichzeitig werden ab diesem Zeitpunkt die neuen Bewohnerparkzonen C und D eingerichtet und neue Bewohnerparkausweise ausgeben.
Das Parken in den Gebieten ist nach der Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz auf allen öffentlichen Stellplätzen gebührenpflichtig. Bewohner:innen mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.
Der Bewohnerparkausweis kann beantragt werden, wenn:
- Antragsteller:innen im ausgewiesenen Gebiet amtlich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet sind,
- ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzt und
- im Besitz eines gültigen Führerscheines ist.
Für den Bewohnerparkausweis wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr erhoben. Der Ausweis kann für maximal zwei Jahre beantragt werden. Dafür müssen ein Antragsformular ausgefüllt und die geforderten Nachweise erbracht werden.
Der Antrag kann hier aufgerufen werden. Dort gibt es weitere Informationen zum Antragsverfahren. Er kann auch bequem online direkt über https://amt24.sachsen.de/ gestellt oder per Post an Stadt Chemnitz, Verkehrs- und Tiefbauamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz gesendet werden.
Bearbeitet werden kann der Antrag kann nur mit Unterschrift oder elektronischer Signatur (https://amt24.sachsen.de/) und vollständigen Unterlagen.
Der Parkausweis wiederum wird ausschließlich per Post zurückgesendet.
Bewohner:innen mit Bewohnerparkausweisen für die alten Zonen D1 und K1 mit einer Gültigkeit bis nach dem 1. Oktober 2022 erhalten ohne Antrag einen neuen Parkausweis für die neue Bewohnerparkzone D gebührenfrei per Post zugestellt.
Auskünfte zum Antrag und zu den Parkzonen des Parkraumkonzeptes - Stufe 2 können über die Servicenummer 115 erfragt werden.