Brutplätze und Quartiere gefährdeter Vögel und Fledermäuse beim Abriss von Gebäuden beachten
Umweltamt der Stadt Chemnitz bittet um Achtsamkeit und Mithilfe
Foto: Dieter Kronbach/Untere Naturschutzbehörde
Die Beseitigung von Brutplätzen einheimischer Vogelarten und Fledermausquartieren ist streng verboten. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Chemnitz hin.
Besonders, wenn alte Häuser abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Jungtiere oder sogar ganze Fledermauskolonien sterben. Da die Neubauten oft keine Mauerspalten, Ritzen und zugängliche Hohlräume besitzen, gehen die wichtigen Lebensstätten der Tiere meist dauerhaft verloren.
Um keine geschützten Arten zu gefährden und möglicherweise eine hohe Geldbuße zu riskieren, sollten Gebäude daher vor Beginn der Abrissarbeiten durch einen Spezialisten untersucht werden, der genau erfasst, welche Tiere am Gebäude leben. Wenn das bekannt ist, können Abrissarbeiten leicht so geplant werden, dass durch einfache Maßnahmen keine Tiere zu Schaden kommen. Verlorengehende Brutplätze oder Fledermausquartiere können zum Beispiel durch Nist- und
Fledermauskästen am Neubau oder an Gebäuden in der Umgebung ersetzt werden.
In einer Großstadt wie Chemnitz sind viele ältere Häuser mit ihren Nischen und Einschlupflöchern inzwischen zu einem wichtigen Lebensraum geworden. Zahlreiche Vogel- und Fledermausarten finden hier einzigartige und selten gewordene Brut-, Fortpflanzungs- und Lebensstätten. Während die nachtaktiven, eher versteckt lebenden Fledermäuse oft kaum wahrgenommen werden, erfreuen sich viele Menschen an den quirligen Hausspatzen oder den immer wiederkehrenden
Mauerseglern und Mehlschwalben.
Jeder kann helfen
Wer Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude beobachtet, an dem häufig Vögel oder gar Fledermäuse ein- und ausfliegen, wird gebeten, das Umweltamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde zu informieren.
Wer selbst einen Gebäudeabriss plant, wird gebeten, sich frühzeitig an die Untere Naturschutzbehörde unter umweltamt@stadt-chemnitz.de zu wenden. Die Mitarbeiter:innen stehen gern beratend zur Seite, um ein konfliktfreies Nebeneinander von Baumaßnahme und Artenschutz zu gewährleisten. Weitere Informationen und Hinweise für Vorhabensträger:innen finden sich auch auf der Internetseite der Stadt Chemnitz www.chemnitz.de.