Straßenreinigungssatzungen der Stadt Chemnitz beschlossen
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung Änderungen der Straßenreinigungs- und
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Chemnitz ab dem 1. Januar 2023 beschlossen.
Die Satzungen gelten für die nächsten zwei Jahre (2023 und 2024)
Die Gebühren für die Fahrbahn- und Gehwegreinigung steigen um rund 5,8 Prozent.
Grund sind steigende Kosten für die Fahrzeugbeschaffung, Reparaturen und Kraftstoff sowie die
tarifliche Reduzierung der Arbeitszeit.
In der Straßenreinigungssatzung wurde der Paragraf für den Einsatz von Salz auf Gehwegen neu
gefasst. Zukünftig darf grundsätzlich nur noch „Sand und feinkörniger Splitt“ zum Einsatz kommen.
Salz und andere auftauende Stoffe dürfen demnach nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen
und bei extremen Wetterereignissen wie Eisregen genutzt werden. Baumscheiben sollen
besonders geschützt werden.