Grillen auch auf ausgewiesenen Grillplätzen derzeit verboten
Grünflächenamt: Waldbrandgefahrenstufe 4 verbietet öffentliches Grillen
Angesichts der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) weist das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz darauf hin, dass das Grillen auf den ausgewiesenen Grillplätzen der öffentlichen Grünanlagen derzeit verboten ist. Dies regelt auch die Grünanlagensatzung der Stadt Chemnitz.
Das Grünflächenamt appelliert an alle, die gerade jetzt die Grünanlagen, Parks und Wälder aufsuchen, da diese Kühle und Schatten spenden, aufgrund der hohen Brandgefahr besonders vorsichtig im Umgang mit Feuer zu sein. Alle Handlungen, die einen Brand auslösen können, sollten unterlassen werden. Ein kleiner Funke einer achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe kann bereits einen unkontrollierten Brand auslösen und verheerende Folgen haben – auch für die Pflanzen- und Tierwelt. Neben dem Verzicht auf offenes Feuer – hier sind auch die Benutzung von Feuerzeugen, Zündhölzern, Kerzen oder brennende Zigaretten gemeint – sollte auch kein Müll liegengelassen werden, da dieser das Risiko einer Brandentstehung deutlich erhöhen kann.
Mit den hohen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit steigt die Gefahr von Flächen- und Waldbränden deutlich. Für die nächsten Tage werden ebenfalls hohe Temperaturen ohne Regen vorausgesagt, die die Situation erschweren.
Die Entwicklung der Waldbrandgefährdung lässt sich auch auf der Seite des Sachsenforsts verfolgen.