19.08.2022
Pressemitteilung 525

Illegale Abwassereinleitungen gefährden Tiere und Pflanzen in und an Gewässern


Wasserentnahmeverbot für Chemnitzer Gewässer gilt weiterhin

Die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes der Stadt Chemnitz appelliert an alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer, verschmutztes Wasser ausschließlich über die städtische Schmutz- oder Mischwasserkanalisation zu entsorgen. Für die Entsorgung von Farbresten und anderen Problemabfällen steht das Schadstoffmobil des ASR immer samstags von 8 bis 13 Uhr auf einem der Wertstoffhöfe der Stadt bereit.

In den letzten Wochen wurden der Unteren Wasserbehörde vermehrt Verunreinigungen durch illegale Einleitungen von Abwasser, u. a. in den Gablenzbach und die Chemnitz, angezeigt. Teilweise geschehen derartige Einleitungen nicht vorsätzlich, sondern aus Unkenntnis und Unachtsamkeit, indem beispielsweise Eimer nach Malerarbeiten in Straßeneinläufe ausgeleert werden. Bei Trennkanalisationen landet dieses Wasser dann direkt im Gewässer. Zusammen mit den derzeit ohnehin niedrigen Wasserständen wird das Gewässer so nachhaltig geschädigt, da auch kaum noch Verdünnungseffekte greifen.

Die Einleitung von Abwässern in ein Gewässer ohne wasserrechtliche Erlaubnis stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann. Im Einzelfall kann dies sogar nach § 324 StGB als Straftat verfolgt und zur Anzeige gebracht werden.

Weiterhin weist die Untere Wasserbehörde nochmals darauf hin, dass in Chemnitz ein Wasserentnahmeverbot gilt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 24. Juni 2022 veröffentlicht worden. Demnach ist jede Wasserentnahme mit technischen Hilfsmitteln bis zum 30. September 2022 aus Gewässern in Chemnitz für den eigenen Bedarf verboten. Wegen der seit Wochen herrschenden Niederschlagsdefizite sind die Wasserstände in den Gewässern derzeitig sehr niedrig. Begrenzte Regenschauer und Gewitterregen tragen kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei. Durch die niedrigen Wasserstände und steigenden Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer. Dadurch wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben.

Für Fragen von Bürger:innen zum geltenden Wasserrecht steht die Untere Wasserbehörde telefonisch unter 0371-4883601 oder per E-Mail an umwelt.wasser@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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