14.09.2022
Pressemitteilung 587

Neue Richtlinie für Weihnachtsmarkt-Bewerber


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Richtlinie beschlossen, die das Auswahlverfahren zur Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt regelt. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Vergabe städtischer Hütten wurde neu geregelt. Einige Auswahlkriterien wurden konkretisiert, andere wie zum Beispiel „Neuheiten“ und „Eigenproduktion“ wurden gänzlich herausgestrichen.

Neu aufgenommen wurde hingegen das Kriterium der Regionalität des Warenangebots, um Umweltaspekten Rechnung zu tragen. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Produktion der wesentlichen Bestandteile des Sortiments in Sachsen erfolgt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/