Neue Richtlinie für Weihnachtsmarkt-Bewerber
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Richtlinie beschlossen, die das Auswahlverfahren zur Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt regelt. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Vergabe städtischer Hütten wurde neu geregelt. Einige Auswahlkriterien wurden konkretisiert, andere wie zum Beispiel „Neuheiten“ und „Eigenproduktion“ wurden gänzlich herausgestrichen.
Neu aufgenommen wurde hingegen das Kriterium der Regionalität des Warenangebots, um Umweltaspekten Rechnung zu tragen. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Produktion der wesentlichen Bestandteile des Sortiments in Sachsen erfolgt.
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Pressestelle Stadt Chemnitz