Stadt Chemnitz bereitet zeitlich befristete Notunterkunft vor
Vorbereitung auf mögliche steigende Anzahl an Geflüchteten
Die Stadt Chemnitz wird ein Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in der Glösaer Straße 35 als zeitlich befristete Notunterkunft vorbereiten, um für mögliche weiter steigende Zahlen von Geflüchteten gewappnet zu sein.
Das Objekt, das maximal bis Ende 2023 zur Verfügung steht, soll nur dann genutzt werden, wenn alle anderen Einrichtungen der Stadt Chemnitz belegt sind. Rund 110 Geflüchtete könnten dort vorübergehend untergebracht werden.
Ende Oktober 2022 waren in allen Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Chemnitz noch rund 170 Plätze frei. Parallel zu den Vorbereitungen an der Glösaer Straße prüft die Stadt Chemnitz, ob auch in den bestehenden Unterkünften weitere Plätze geschaffen werden können.
Nach wie vor setzt die Stadt Chemnitz bei der Unterbringung von Familien auf eine dezentrale Lösung, d.h. in Wohnungen.
Alleinreisende Personen werden bis zur Feststellung des Bleiberechts weiterhin in einer der Gemeinschaftsunterkünfte im Stadtgebiet untergebracht.