Baumfällarbeiten im Stadtgebiet Süd-West
Voraussichtlich ab der 46. KW werden im Stadtgebiet Süd-West Bäume gefällt.
Bei den kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurden Schäden an Bäumen festgestellt, die zu deren Verlust der Bruch- oder Standfestigkeit führen. Das heißt, die betreffenden Bäume drohen abzubrechen oder umzufallen. An den im Anhang aufgelisteten Bäumen besteht dringender Handlungsbedarf.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum der mit der Baumfällung beauftragten Firma.