Fahrerlaubnisbehörde öffnet zusätzlich
Angebot für Umtausch der Papierführerscheine
Am Freitag, dem 9. Dezember, von 13 bis 17 Uhr bietet die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten Termine für Anträge zum Umtausch von Papierführerscheinen in Kartenführerscheine an. Die Termine können ab sofort über die Behördenrufnummer 115 vereinbart werden.
Das Angebot richtet sich an alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer, die noch im Besitz eines Kartenführerscheins sind. Die Pflicht zum Umtausch des alten Papierführerscheins betrifft aktuell alle, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Sie müssen ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine E-Mail an fuehrerscheinumtausch@stadt-chemnitz.de zu senden. Darin sollten neben dem Anliegen der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer genannt werden. Eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung wird dann per E-Mail zurückgesandt.
Hintergrund:
Durch die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der Vielzahl von umzutauschenden Führerscheinen, erfolgt der Führerscheinumtausch gestaffelt.