Stadtrat beschließt neue Gebühren für den Städtischen Friedhof
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Anpassung der Gebühren für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe beschlossen.
Die Anpassung für das Jahr 2023 erfolgt aufgrund der gesetzlichen Änderung der Umsatzbesteuerung ab 1. Januar 2023, der Einführung einer neuen Grabart, der Anpassung der Kühl- und Einäscherungsgebühren infolge der gestiegenen Energiepreise sowie der Anpassung der Gebühren für Gemeinschaftsgrabarten infolge gestiegener Grabmalkosten.
Demnach steigen zum Beispiel die Gebühren für ein Urnengemeinschaftsgrab mit Gemeinschaftsgrabmal und Instandhaltung für 20 Jahre von 2540 auf 2590 Euro und für ein Baumgrab mit Namensnennung für 20 Jahre von 2292 auf 2384 Euro.
Neu angeboten werden Partnerschaftsgräber in einer Urnen-Gemeinschaftsanlage.
Darauf aufbauend wurde auch der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 beschlossen, der Preiserhöhungen im Energiesektor ebenfalls berücksichtigt.