Öffnungs- und Schließzeiten von Behörden der Stadt Chemnitz zum Jahreswechsel
Die Behörden der Stadt Chemnitz, bei denen persönliche Vorsprachen von Bürger:innen möglich bzw. erforderlich sind, haben zwischen den Feiertagen wie folgt geöffnet:
Alle Behörden des Bürgeramtes haben regulär geöffnet. In der Meldebehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde sind je nach Kapazität auch spontane Vorsprachen möglich, ebenso im Standesamt und im Fundbüro. Dennoch werden Terminvereinbarungen über die Servicenummer 115 empfohlen. In der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländer- und Staatsangehörigkeits-behörde sind Vorsprachen generell nur mit Terminvereinbarung möglich.
Auch die Bürgerservicestellen sind regulär geöffnet. Lediglich die Bürgerservicestelle Grüna ist am 29. Dezember 2022 geschlossen.
Das Kundenportal im Moritzhof ist am 29. Dezember von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr für Klient:innen des Sozialamtes sowie des Jugendamtes ohne Termin geöffnet.
Im Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz haben folgende Stellen für Klient:innen bzw. Patient:innen geöffnet:
- die Schwangerschaftskonfliktberatung am 29. Dezember von 9 bis 15 Uhr,
- die Sozialmedizin am 27. Dezember und am 29. Dezember von 9 bis 14.30 Uhr,
- die Psychosoziale Tumorberatung am 29. Dezember von 9 bis 15 Uhr.
Der Sozialpsychiatrische Dienst sowie die Suchtberatung sind regulär geöffnet bzw. erreichbar.
In allen Bereichen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Zudem sind die Dienste im Amt für Gesundheit und Prävention wie folgt erreichbar:
- der Kinder- und Jugendärztliche Dienst vom 27. bis 29. Dezember von 7 bis 14 Uhr und am 30. Dezember von 6.30 bis 13 Uhr,
- der Allgemeine Infektionsschutz/Kommunalhygiene vom 27. bis 29. Dezember von 8 bis 13 Uhr und am 30. Dezember von 8 bis 12 Uhr,
- die Tuberkulosefürsorge am 29. Dezember von 7 bis 15.30 Uhr und am 30. Dezember von 7 bis 13 Uhr.
Der Amtsärztliche Dienst ist vom 22. Dezember bis zum 1. Januar nicht besetzt.