Bedarf an Kitaplätzen sinkt
Fünf kommunale Kindertageseinrichtungen lassen bis spätestens 2027 den Betrieb auslaufen
Der Bedarf an Plätzen in Kindertagestageseinrichtungen ist aufgrund der Entwicklung der Geburtenzahlen in Chemnitz rückläufig. Daher ist geplant, ab Sommer 2023 in fünf kommunalen Kindertageseinrichtungen keine neuen Kinder mehr aufzunehmen. Spätestens im Sommer 2027 sollen die Einrichtungen nach jetziger Kitabedarfsplanung dann vollständig schließen. Dies ergibt der aktuelle Kitabedarfsplan, der jährlich durch das Jugendamt erstellt wird, um den Platzbedarf in Kindertageseinrichtungen zu ermitteln. Daher wird im Rahmen des Bedarfsplans dem Stadtrat vorgeschlagen, in folgenden kommunalen Kindertageseinrichtungen die Kapazitäten zu reduzieren:
- Kita Altendorfer Straße 25 (Kapazität 105 Plätze)
- Kita Albert-Schweitzer-Straße 71 (Kapazität 75 Plätze)
- Kita Fürstenstraße 263 – 265 (Kapazität 106 Plätze)
- Kita Weststraße 11 (Kapazität 98 Plätze)
- Kita Alfred-Neubert-Straße 55/57 (Kapazität 95 Plätze) – außer Hortbetreuung
Die jährliche Kitabedarfsplanung des Jugendamtes wird zunächst im Jugendhilfeausschuss am 24. Januar vorberaten und dem Stadtrat am 8. Februar zur Entscheidung vorgelegt. Grundlage der Bedarfsplanung ist die Entwicklung der Geburtenzahlen im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze und deren Inanspruchnahme.
Aktuell stellt die Stadt Chemnitz für 64 Prozent der Chemnitzer Kinder im Krippenalter einen Betreuungsplatz zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurde dieses Angebot jedoch nur von durchschnittlich 52 Prozent angenommen. Auch für Kinder im Kindergartenalter ist das Platzangebot größer als die Inanspruchnahme. Im Hortalter werden Plätze in bedarfsgerechter Anzahl zur Verfügung gestellt.
Mit der aktuellen Bedarfsplanung wird weiterhin der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind gewährleistet, gleichzeitig wird der Versorgungsgrad der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Die Einrichtungen wurden aufgrund der stadträumlichen Lage und der im Sozialraum zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgewählt.
Die Eltern der Kinder in den zur Reduzierung vorgeschlagenen Einrichtungen hat das Jugendamt vorsorglich informiert. Ebenso ist das Jugendamt bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich, falls für jüngere oder künftige Kinder ein geeigneter Betreuungsplatz benötigt wird.