Familie Pham/Nguyen wird vorerst nicht abgeschoben
Nach Entscheidung der Härtefallkommission liegt der Fall der Familie Pham/Nguyen wieder bei der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz.
Die Behörde wird Kontakt zur Familie und deren Anwältin aufnehmen und das weitere Vorgehen abstimmen, u. a. wie und in welchem Zeitraum die noch fehlenden Nachweise der nachhaltig wirtschaftlichen und sprachlichen Integration von Herrn Pham und Frau Nguyen erbracht werden können.
Hierbei wird die Familie von der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz unterstützt.
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Pressestelle Stadt Chemnitz