Angebot für Umtausch der Papierführerscheine
In den kommenden Wochen bietet die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr zusätzlich Termine für Anträge zum Umtausch von Papierführerscheinen in EU-Kartenführerscheine an.
Die Termine können ab sofort über die Behördenrufnummer 115 vereinbart werden.
Das Angebot richtet sich vorrangig an alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind. Die Pflicht zum Umtausch des alten Papierführerscheins betrifft aktuell alle, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Sie müssen ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Außerdem haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 bereits jetzt schon die Möglichkeit den Papierführerschein umzutauschen. Die Frist für diese Jahrgänge endet am 19. Januar 2024.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine E-Mail an fuehrerscheinumtausch@stadt-chemnitz.de zu senden. Darin sollten neben dem Anliegen der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und Führerscheinnummer genannt werden. Eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung wird dann per E-Mail zurückgesandt.
Hintergrund:
Durch die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der Vielzahl von umzutauschenden Führerscheinen, erfolgt der Führerscheinumtausch gestaffelt.