Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie wird angepasst
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie der Stadt Chemnitz anzupassen.
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat die Stadt Chemnitz beauftragt, die Richtlinie außerhalb der turnusmäßigen Überprüfung anzupassen, um die gestiegenen Gebühren für die Abfallbeseitigung zu berücksichtigen.
Deshalb steigen die berechneten kalten Betriebskosten pro Quadratmeter ab dem 1. Mai 2023 um 22 Cent.
Die vorgelegte Anpassung der angemessenen Bruttokaltmieten erfolgt als Übergangsregelung bis zur turnusmäßigen Überprüfung der Richtlinie zum 1. Mai 2024, die verknüpft mit der Überprüfung der Mietspiegeldaten stattfindet.
Die Werte der Übergangsregelung gelten nur bis zu diesem Zeitpunkt.