Gebühren der Städtischen Musikschule werden erhöht
Stadtrat beschließt Anpassung der Satzung
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz anzupassen.
Der heutige Beschluss geht auf eine Entscheidung des Stadtrates aus dem Jahr 2018 zurück.
Mit dem Beschluss 115/2018 hatten die Stadträte festgelegt, die Unterrichtsgebühren alle zwei Jahre um ca. fünf Prozent anzuheben. Während der Corona-Pandemie 2021/2022 wurde auf die Erhöhung verzichtet, nun sollen die Gebühren ab dem 1. August 2023 angepasst werden. Für Inhaber des sächsischen Familienpasses gelten Ermäßigungen.
Mit den höheren Gebühren möchte die Städtische Musikschule unter anderem die Zuschüsse der Stadt Chemnitz abmildern und sich auf anstehende Honorarerhöhungen für freiberufliche Lehrkräfte vorbereiten. Gemäß der Kalkulation der Städtischen Musikschule hat diese einen jährlichen Zuschussbedarf durch die Stadt Chemnitz von rund 1,6 Millionen Euro.