Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch online möglich
Sozialleistung kann über Dienstleistungsportal beantragt werden
Ab sofort kann der Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei der Stadt Chemnitz auch online über das Online-Portal Amt24 beantragt werden. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist unter folgendem Link erreichbar: www.chemnitz.de/unterhaltsvorschuss.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient. Anspruch haben Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet und wenn das Kind in Chemnitz wohnt.
Die Leistung „Antrag auf Unterhaltsvorschuss online“ ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder, alle geeigneten Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anzubieten und ihre Verwaltungsportale zu einem Verbund zu verknüpfen. In Sachsen erfolgt dazu ein gemeinschaftliches Projektvorgehen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen.
Über das sächsische verwaltungsübergreifende Serviceportal Amt24 www.amt24.sachsen.de können Bürger:innen sowie Unternehmen und Vereine Online-Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Nutzung aller Leistungen ist mindestens die einmalige und kostenfreie Registrierung und Einrichtung eines Servicekontos (Punkt „Mein Servicekonto“) auf dem Serviceportal Amt24.
Alle Verwaltungsleistungen der Stadt Chemnitz sind grundsätzlich über das Dienstleistungsportal unter www.chemnitz.de/dienstleistungsportal erreichbar.