Online aufs Amt: Wohngeld Online startet in Chemnitz
In Chemnitz können Bürgerinnen und Bürger seit dieser Woche ihren Wohngeldantrag online einreichen. Möglich ist dieser Service am Anfang für alle Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge auf einen Mietzuschuss (gemieteter Wohnraum). Alle Daten sowie die dort auch hochladbaren notwendigen Nachweise werden so direkt an die zuständigen Mitarbeiter:innen weitergeleitet. Welche Nachweise entsprechend der gemachten Angaben im Onlineantrag genau erbracht werden müssen, wird den Antragsteller:innen im System angezeigt.
Alle Verwaltungsleistungen sind grundsätzlich über das Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz erreichbar. Die neue digitale Verwaltungsleistung ist hier erreichbar.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Das Wohngeld bekommen Mieter:innen von Wohnraum (Mietzuschuss) und Eigentümer:innen für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss).
Mit der Wohngeldreform der Bundesregierung zu Beginn dieses Jahres bestand die Notwendigkeit, das gesamte Verfahren auch digital zu überarbeiten. Umgesetzt haben diesen Prozess die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) als koordinierende Stelle gemeinsam mit den kommunalen Dienstleistern, dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) sowie den beiden Wohngeldstellen der Städte Chemnitz und Leipzig.
Die Leistung „Wohngeld online“ ist ein weiterer Baustein im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder, alle geeigneten Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anzubieten und ihre Verwaltungsportale zu einem Verbund zu verknüpfen. In Sachsen erfolgt dazu ein gemeinschaftliches Projektvorgehen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen. Über das sächsische verwaltungsübergreifende Serviceportal Amt24 können die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Vereine zukünftig Online-Dienstleistungen der Verwaltung einfach in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Nutzung aller Leistungen ist mindestens die einmalige und kostenfreie Registrierung und Einrichtung eines Servicekontos (Punkt „Mein Servicekonto“) auf dem Serviceportal Amt24.