30.06.2023
Pressemitteilung 451

Neuer Fall von offener Lungentuberkulose


Patientin ist Bewohnerin der Gemeinschaftseinrichtung für Geflüchtete in Einsiedel

Das Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz informiert über einen Fall von offener Lungentuberkulose in einer Gemeinschaftseinrichtung für Geflüchtete in Einsiedel. Die betroffene Patientin stammt aus der Ukraine und wird stationär behandelt. Sie war im April nach Deutschland gekommen und wurde Mitte Mai in Leipzig registriert und untergebracht. In Chemnitz lebt sie seit dem 23. Mai 2023. Sie war während ihres Aufenthalts in der Unterkunft in Einsiedel bereits wegen starkem Husten isoliert untergebracht.

Die Umgebungsuntersuchung mit Kontaktpersonenermittlung ist angelaufen, die Medizinerinnen des Gesundheitsamtes haben die Patientin im Krankenhaus befragt. Zwei Personen wurden als enge Kontaktpersonen eingestuft, die bereits in einen anderen Landkreis verlegt wurden. Das dortige Gesundheitsamt wurde informiert, um eine zeitgerechte Umgebungsuntersuchung umsetzen zu können. Zeitgerecht bedeutet, dass eine Infektion (siehe Stichwort) erst zirka acht bis zwölf Wochen nach dem letzten Kontakt festgestellt bzw. ausgeschlossen werden kann.

Zudem war die Patientin im April in einem Krankenhaus zur Behandlung. Auch das hierfür zuständige Gesundheitsamt wurde informiert, um weitere Untersuchungen einleiten zu können. Für die Mitarbeitenden der Gemeinschaftseinrichtung in Einsiedel wird es eine Informationsveranstaltung geben.

In Chemnitz ist dies der sechste Fall einer offenen Tuberkulose in diesem Jahr.

Stichwort Tuberkulose:

Nach dem Infektionsschutzgesetz gehört die Tuberkulose – eine bakterielle Infektionskrankheit – zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Wird eine Erkrankung oder der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose in Deutschland festgestellt, so erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt untersucht den Fall und beurteilt, inwiefern ein Infektionsrisiko für andere Personen bestanden hat. In der Folge werden durch die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes Kontaktpersonen ermittelt, kontaktiert und bei Erfordernis auf Tuberkulose untersucht. Bei positivem Bluttest werden weitere Untersuchungen angeordnet.

Weltweit gehört die Tuberkulose zu den am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation erkranken jährlich ca. zehn Millionen Menschen an Tuberkulose. Deutschland gehört zu den Ländern mit einer niedrigen Erkrankungsrate. Eine Infektion führt nur in etwa zehn Prozent der Fälle im Lauf des Lebens zu einer Erkrankung. Eine Infektion ist noch nicht ansteckend, die Ansteckung ist erst mit Ausbruch der Tuberkulose möglich. Für eine Infektion sind in der Regel mehrere Stunden gemeinsamen Aufenthalts in geschlossenen Räumen erforderlich. Ein Nachweis bzw. Ausschluss einer Tuberkulose sind erst acht bis zwölf Wochen nach dem Kontakt möglich. Für Chemnitz wurden im vergangenen Jahr insgesamt 32 Tuberkuloseerkrankungen gemeldet, sechs Kinder waren betroffen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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