03.07.2023
Pressemitteilung 459

Förderung von Fassadenbegrünung wieder möglich


Übersicht der Fördergebiete und -zonen

Ab sofort können wieder Förderanträge zur Fassadenbegrünung im Stadtplanungsamt der Stadt Chemnitz gestellt werden. Der Stadtrat hat mit dem neuen Haushalt auch die Fortsetzung der Fassadenbegrünung in Chemnitz bis 2024 beschlossen.

Mit der Begrünung von Gebäuden kann ein maßgeblicher Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden. Die Pflanzen kühlen die Luft und die Gebäudehülle im Sommer und wirken im Winter als zusätzliche Dämmschicht. Lärm wird reduziert und Schadstoffe und Feinstaub gefiltert und gebunden. Doch begrünte Gebäude sind nicht nur nützlich für das Klima, sondern tragen auch zur Verschönerung des Stadtbildes bei.

Daher wird die Förderung in den Gebieten gewährt, die besonders durch Hitzeinseln und Lärm belastet sind. Dabei wird in zwei Zonen unterschieden. In der Zone A – wo besonders starke Belastungen des Stadtklimas vorherrschen – werden 75 Prozent, maximal 7.500 Euro an Zuwendung gewährt. In der Zone B werden 50 Prozent, maximal jedoch 5.000 Euro an Zuwendung gewährt.

Gefördert werden die Planung und Herstellung von wand- oder fassadengebundenen Begrünungen. Auch Bodenaufbereitung oder die Miete von Gerüsten können gefördert werden. Künftig soll auch die Instandsetzung bereits bestehender Fassadenbegrünungen unterstützt werden.

Interessierte Gebäudeeigentümer:innen können sich in der Abteilung Stadterneuerung, Koordination Fördermittel im Stadtplanungsamt der Stadt Chemnitz beraten lassen.

Weitere Informationen unter: www.chemnitz.de/fassadengruen

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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