25.09.2023
Pressemitteilung 666

Drei voneinander unabhängige Tuberkulosefälle in Gemeinschaftseinrichtungen aufgetreten


In drei Chemnitzer Gemeinschaftseinrichtungen sind Tuberkulosefälle aufgetreten, die inhaltlich jedoch keinen Zusammenhang haben.

Ein Fall betrifft eine Mitarbeiterin in einer sozialtherapeutischen Wohnstätte. Da es sich hierbei um einen Fall mit über 100 Kontaktpersonen handelt, arbeitet das Gesundheitsamt derzeit daran, alle diese Personen zeitgerecht zu untersuchen und erforderlichenfalls in Therapie zu geben. Der Zeitpunkt der Untersuchungen ist abhängig davon, wie eng der Kontakt zur Erkrankten gewesen ist und wann dieser stattgefunden hat. In der Einrichtung hat es bereits Informationsveran-staltungen sowohl für Mitarbeitende als auch für Bewohnerinnen und Bewohner gegeben.

Die beiden anderen Fälle betreffen die Chemnitzer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen: Einmal ist eine Frau betroffen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht war und dort Symptome entwickelte. Alle sieben Familienmitglieder befinden sich bereits in Behandlung bzw. engmaschiger Betreuung durch das Gesundheitsamt. Weitere Kontaktpersonen gab es nicht. Ein weiterer Fall wurde an das zuständige Gesundheitsamt in einem benachbarten Landkreis übergeben, da alle neun betroffenen Personen dorthin verlegt worden sind.

Stichwort Tuberkulose

Nach dem Infektionsschutzgesetz gehört die Tuberkulose – eine bakterielle Infektionskrankheit – zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Wird eine Erkrankung oder der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose in Deutschland festgestellt, so erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt untersucht den Fall und beurteilt, inwiefern ein Infektionsrisiko für andere Personen bestanden hat. In der Folge werden durch die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes Kontaktpersonen ermittelt, kontaktiert und bei Erfordernis auf Tuberkulose untersucht. Bei positivem Bluttest werden weitere Untersuchungen angeordnet.

Weltweit gehört die Tuberkulose zu den am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation erkranken jährlich ca. zehn Millionen Menschen an Tuberkulose. Deutschland gehört zu den Ländern mit einer niedrigen Erkrankungsrate. Eine Infektion führt nur in etwa zehn Prozent der Fälle im Lauf des Lebens zu einer Erkrankung. Eine Infektion ist noch nicht ansteckend, die Ansteckung ist erst mit Ausbruch der Tuberkulose möglich. Für eine Infektion sind in der Regel mehrere Stunden gemeinsamen Aufenthalts in geschlossenen Räumen erforderlich. Ein gesicherter Nachweis bzw. Ausschluss einer Tuberkulose ist erst in acht bis zwölf Wochen nach dem Kontakt möglich.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/