Parkgebührenbefreiung für Elektro- und Carsharingfahrzeuge in der Chemnitzer Innenstadt entfällt ab 2024
Ab 1. Januar gilt zudem Übertragung der Parkscheinlaufzeit über Nacht
Zum 31. Dezember 2023 endet die Regelung, dass Elektrofahrzeuge (im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes) und Carsharingfahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen der Chemnitzer Innenstadt teilweise von der Gebührenpflicht befreit sind.
Der Stadtrat hatte im November 2021 die Regelung einschließlich ihrer Befristung bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen (siehe Pressemitteilung 813 vom 8. Dezember 2021).
Zum Jahresende werden die Tarifschilder an den Parkscheinautomaten entsprechend geändert.
Die Gebührenbefreiung für Bewohner:innen mit einem gültigen Bewohnerparkausweis wird von dieser Änderung nicht berührt und besteht weiterhin.
Übertragung der Parkscheinlaufzeit über Nacht
Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem die Parkscheinlaufzeit über Nacht übertragen. Der Stadtrat hatte im April beschlossen (BA-007/2023), dass die städtischen Parkautomaten dahingehend umgestellt werden, dass die Laufzeit eines am Abend gelösten Parkscheins nach Ende des gebührenpflichtigen Zeitraums mit der entsprechenden Restmenge in den nächsten Tag übertragen wird.