07.08.2024
Pressemitteilung 524

Lärmintensive Veranstaltungen für 2025 anmelden


Anträge für sogenannte Seltene Ereignisse sind noch bis 31. August möglich

Veranstalter:innen werden gebeten, die Einstufung ihrer Veranstaltungen für 2025 als Seltenes Ereignis schriftlich oder per E-Mail bis spätestens zum 31. August 2024 zu beantragen. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen mit Musikbeschallung, die bis in den Nachtzeitraum, nach 22 Uhr, reichen und damit die Nachtruhe stören.
Der formlose Antrag kann per Post an: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz oder per Mail an gewerbe@stadt-chemnitz.de eingesendet werden. Für eventuelle Fragen stehen die Mitarbeiter:innen des Sachgebietes Ordnungsrecht, Veranstaltungen, Versammlungen unter Tel. 0371 488 3147 den Veranstalter:innen gern zur Verfügung.

Der Chemnitzer Stadtrat hatte im September 2023 ein neues Konzept zum Umgang mit Veranstaltungen in Chemnitz mit dem Schwerpunkt Innenstadt beschlossen (B-129/2023). Das Konzept beinhaltet die Anzahl an Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen zu erwarten ist, dass sie die allgemein gültigen lärmschutzrechtlich geltenden Richtwerte erfahrungsgemäß überschreiten werden, sogenannte Seltene Ereignisse.

Demnach wird die Chemnitzer Innenstadt für Veranstaltungen (Seltene Ereignisse) wie folgt aufgeteilt:
   • Veranstaltungsbereich I südliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen
   • Veranstaltungsbereich II nördliche Innenstadt: 10 Veranstaltungen
   • Veranstaltungsbereich III westliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen

In den Stadtteilen, die nicht von den Veranstaltungsbereichen berührt werden, könnten außerdem jeweils 14 „Seltene Ereignisse“ pro Kalenderjahr festgelegt werden.

Hintergrund
Mit dem 2023 beschlossenen Konzept wird eine Handlungsgrundlage sowohl für die Stadt Chemnitz als auch für die Veranstalter:innen geschaffen, mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Veranstaltungskultur in der Chemnitzer Innenstadt zu etablieren. Zudem erhält die Stadt Chemnitz mit Blick auf das Kulturhauptstadtjahr 2025 die Möglichkeit, die vorhandenen Ermessensspielräume auszuschöpfen, um mehr Veranstaltungen stattfinden zu lassen.

Vormals waren maximal 14 Seltene Ereignisse pro Jahr für den Innenstadtbereich und zehn für die übrigen Stadtteile erlaubt. Im aktuellen Konzept wird der Innenstadtbereich in drei einzelne Veranstaltungsbereiche aufgeteilt. Für diese Bereiche sind jeweils zwischen zehn und 14 Veranstaltungen als Seltene Ereignisse möglich. Zusätzlich können in den übrigen Stadtteilen außerhalb der Innenstadt jeweils 14 seltene Ereignisse pro Kalenderjahr festgelegt werden

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/