Eltern- und Schülermitwirkung
Elternmitwirkung in Schulen
Elternvertretungen sind unabhängige, von den Eltern selbst gewählte Organe. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Im Rahmen des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) und der Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) unterstützen die Elternvertretungen die Schulen. Es gibt Klassenelternversammlungen, Klassenelternsprecher, Jahrgangselternsprecher, den Elternrat und den Vorsitzenden des Elternrats der Schule. Regionale und überregionale Organe sind der Kreiselternrat (KER) und der Landeselternrat (LER).
Der Kreiselternrat Chemnitz wird aus den Vorsitzenden der Elternräte aller Schulen in Chemnitz gebildet. Er nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern aller Chemnitzer Schulen gegenüber den Schulen, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden wahr. Der Kreiselternrat unterstützt und koordiniert die Arbeit aller Chemnitzer Schulen.
EMVO
Die Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) regelt die Gestaltungen der Organe der Elternmitwirkung
Elternmitwirkung in Kindertagesstätten
Im Bereich der Kindertagesstätten der Stadt Chemnitz ist der Stadtelternrat tätig. Dieser ist eine Interessenvertretung der Elternräte kommunaler und freier Kindertageseinrichtungen und Horte in Chemnitz.
Schülermitwirkung
Schülermitwirkung ist von allen am Schulleben Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen. Die Schülervertreter sind ehrenamtlich tätig.
Schülermitwirkungen sind die Klassenschülersprecher bzw. Jahrgangsstufensprecher, der Schülersprecher und der Schülerrat. Überregionale Organe sind der Stadtschülerschaftsrat (SSR) und der Landesschülerrat (LSR).
SMVO
Die Gestaltung, Rechte und Pflichten werden im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und in der Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) geregelt.