Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung umfasst alle notwendigen Schulwegfahrten von Schülerinnen und Schülern zwischen Wohnung und Unterrichtsort im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht. Bei der Schülerbeförderung werden die Hin- und die Rückfahrt berücksichtigt.
Einen Anspruch auf eine anteilige Fahrtkostenerstattung durch die Stadt Chemnitz haben ausschließlich schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und eine Schule auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz besuchen. Die Erstattungsvoraussetzungen und die Fristen und Verfahren zur Antragstellung werden in der Schülerbeförderungskostensatzung der Stadt Chemnitz geregelt.