Briefwahl

Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen

Mit der Wahlbenachrichtigung bekommt jede und jeder Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Benachrichtigung). Dieser kann eingesetzt werden, wenn man beabsichtigt, bereits vor dem Wahltag seine Stimme durch Briefwahl abgeben zu wollen. Alternativ kann hierzu auch der Online-Wahlschein-Antrag im Internet unter www.chemnitz.de/briefwahl verwendet werden.

Wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie ab sofort Wahlschein- und Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2024 beantragen.

Die Beantragung kann via Online-Antragsformular, per E-Mail (briefwahl@stadt-chemnitz.de) oder Fax gestellt werden.

Der erforderliche Antrag auf Zustellung der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte bis spätestens 11. August 2024 durch die Post erhält.

Auf den Antrag hin erhalten die betreffenden Wahlberechtigten dann einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine von ihnen angegebene Adresse zugeschickt. Wichtig ist, dass der vollständige Wahlbrief wieder rechtzeitig bis spätestens am 1. September 2024, 16 Uhr, bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegt. Auch ein Einwurf der Wahlbriefe in den Fristenbriefkasten am Moritzhof ist möglich.

Ein Wahlschein berechtigt außerdem zum Aufsuchen eines anderen Wahlraumes innerhalb des Wahlkreises zur Stimmabgabe am 1. September 2024. Das könnte zum Beispiel dann eine Rolle spielen, wenn der Wahlraum, der Wahlberechtigten zugeordnet wurde, nicht barrierefrei ist, die Wahlberechtigten aber einen barrierefreien Wahlraum aufsuchen möchten.

Wahlinformationen

Informationen zur Wahl des Europäischen Parlaments und zur Kommunalwahl in Chemnitz am 9. Juni 2024:

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