Bundestagswahl 2025: Wahlhelfer gesucht!
Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Es handelt sich um einen vorläufigen Wahltermin. Die Bekanntgabe kann erst erfolgen, sobald der Bundespräsident nach § 16 Bundeswahlgesetz den Wahltag bestimmt hat.
Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl wird für jeden Wahlbezirk in der Stadt Chemnitz ein Wahlvorstand gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahlobjekt am Wahlsonntag sicherstellt. Die Wahlobjekte sind am Wahltag für die Stimmenabgabe von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss erfolgt durch die Wahlvorstände die Stimmenauszählung.
Die Wahlbehörde sucht Bürgerinnen und Bürger, die in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten. Es wird angestrebt, die Wahlhelfer in Wohnnähe einzusetzen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer eine Entschädigungspauschale.
Wenn Sie uns durch eine Mitarbeit in einem Wahlvorstand unterstützen möchten, senden Sie bitte Ihre Bereitschaftserklärung per Post an
Stadt Chemnitz
Wahlbehörde
09106 Chemnitz
Sie kann auch im Rathaus (Markt 1), im Moritzhof (Bahnhofstraße 53) sowie im Neuen Technischen Rathaus (Friedensplatz 1) jeweils an den dortigen Informationsschaltern, abgegeben werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Wahlhelfer. Gerne beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde Ihre Fragen auch telefonisch unter 0371 488-7473.
Ihre Wahlbehörde
Datenschutzrechtliche Informationen
nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO
zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Chemnitz im Zusammenhang mit
der Verwendung von persönlichen Daten bei der Besetzung der Wahlvorstände bei Parlaments- und Kommunalwahlen:
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Aktuelle Informationen und Hinweise für Wahlbewerber und zum Wahlrecht.
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