Reiten im Wald
Foto: Untere Forstbehörde
Das Reiten im Wald zählt für viele Reiter zu den schönsten Freizeitaktivitäten und dient der aktiven Erholung in der Natur. Dabei ist zu beachten, dass in Sachsen das Reiten im Wald den Regelungen des Sächsischen Waldgesetzes unterliegt. Danach ist das Reiten im Wald nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Waldwegen gestattet, wobei die Kennzeichnung der Wege mit einem stilisierten Pferdekopf erfolgt.
Das Reiten im Wald außerhalb ausgewiesener Reitwege stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sächsischen Waldgesetz dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen im Sächsischen Waldgesetz
Foto: Untere Forstbehörde
Kennzeichnung der Wege mit stilisiertem Pferdekopf